Die Grillsaison auf öffentlichen Plätzen, Wiesen und in den Wäldern hat begonnen. Oftmals stellt sich jedoch die Frage, was ist denn überhaupt erlaubt und was sollte man lieber unterlassen?
Den Kugelgrill, den Minigrill oder den Einweg-Grill zum Lieblingsplatz auszuführen, ist die feuchte Sommerphantasie jedes Zeuslers und Grillfreundes, welcher keinen Balkon oder Garten hat. Doch sollte man bei diesem Plausch in der Öffentlichkeit auch einige Regeln rechtlicher und anstandsmässiger Natur einhalten. Wir haben diese Gesetze und Leit- bzw. Richtlinien kurz zusammengefasst, sodass ihr euch beim nächsten Grillplausch nicht hintersinnen müsst was geht und was nicht.
- Rechtliches
- Eigener Grill vs. Einweggrill
- Rücksicht auf andere
- Abfall
- Brandbeschleuniger & allgemeine Sicherheitsvorkehrungen
Rechtliches
Das Grillieren auf öffentlichen Plätzen ist in der Stadt Zürich grundsätzlich erlaubt. Überall da, wo es das Gesetz nicht explizit untersagt, darf also munter gebrutzelt werden. Nebst vielen öffentlichen Grillstellen (eine Auflistung zu den besten Plätzen findest du hier), kann man auch seinen privaten, portablen Grill ins Freie nehmen und in Parks oder auf Plätzen grillieren. Dabei muss aber die allgemeine Polizeiverordnung berücksichtigt werden. Diese besagt, dass es verboten ist, öffentliches oder privates Eigentum zu verunreinigen, zu verändern oder gar zu beschädigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr ist es zudem generell untersagt, im Freien zu grillieren. Eine Zuwiderhandlung kann somit auch für die einzelne Grilleuse oder den einzelnen Grilleur zum Verhängnis werden und zu einer Busse führen.
Eigener Grill vs. Einweggrill
Den eigenen Grill (Hier findet ihr den perfekten Grill für jeden Anlass) in einen Park oder eine öffentliche Anlage mitzunehmen ist für einige ein Leichtes, sofern sich gegebene Einrichtung in der Nähe des Wohnorts befindet. Achtung: Nur Holzkohle oder Briketts verwenden. Offenes Feuer ist verboten.
Für diejenigen, welche sich für die Variante „Einweggrill“ entscheiden, erschwert sich jedoch das Grillieren in der Öffentlichkeit. Die Stadt schreibt vor, dass zumindest auf Rasenflächen jeder Grill mindestens 30cm Abstand zum Boden haben muss, um den im zweiten Absatz erwähnten Beschädigungen öffentlichen Eigentums vorzubeugen. Die kleinen Eingweggrills kann man daher nur auf Kies oder Stein anfeuern und nicht auf Rasenflächen.
Rücksicht
Beim Grillieren verursacht man wohl oder übel eine Vielzahl an Gerüchen und Dämpfen, die nicht allen gleichwohl bekommen. Speziell auf öffentlichen Plätzen im Sommer, wo sich viele Menschen tummeln, ist in dieser Hinsicht Rücksichtnahme geboten. Ein bisschen Abstand nehmen kann schon Wunder wirken. Stört sich ein Nachbar am Rauch oder Geruch, muss man den Grillplausch vorzeitig beenden.
Abfall
Beim Grillieren entsteht meist Abfall. Dies besonders, wenn noch in letzter Sekunde im Detailhändler nebenan eingeschweisstes Grillgut besorgt werden muss. Eigentlich ist jetzt klar was kommt: „Nehmt euren Abfall mit blabla.“ Für viele von Euch vermutlich kein Thema und schon lange Gewohnheit. Doch in Anbetracht der vermüllten Plätze und Parkanlagen, welche wir schon vorgefunden haben, ist dieser Aufruf leider immer noch aktuell und nötig. Auch nach dem vierten Bier sind Zigarettenstummel, Plastikverpackungen und Bierdosen in der Wiese kein Kavaliersdelikt, sondern einfach nur grusig. Und auch der überfüllte Abfallkübel ist keine Entschuldigung, alles liegen zu lassen. Im Notfall ist ein Papiersack schnell befüllt und neben dem öffentlichen Abfallkübel hingestellt. Der Zuständige für die Beseitigung des Mülls wird es euch sehr danken.
Brandbeschleuniger und Sicherheitsvorkehrungen
Brandbeschleuniger ist etwas Feines, wenn es schnell gehen soll. Das wollen wir in keinem Fall in Abrede stellen. Jedoch gibt es auch da Unterschiede. Einerseits kann Sprit über die Kohle geleert und entzündet werden (was dann entsprechend stinkt und flammt) oder man probiert es mit ökologischer Holzwolle. Alte Zeitungen eignen sich auch als Starthilfe.
Auch wenn keine akute Waldbrandgefahr besteht, sollte speziell im Hochsommer, wenn alles trocken ist, die Platzierung des eigenen Grills gut überlegt sein. Direkt unter einem Baum den Grill hinzupflanzen, weil es später ja evtl. noch regnen könnte, ist keine gute Idee. Auch keine gute Idee ist es, unter einem tiefen Dach einer öffentlichen Anlage zu grillieren. Brandgefahr und Schäden sind ja bekanntlich ein No-Go. Ein Eimer gefüllt mit Wasser oder zumindest ein Paar Liter Wasser in Flaschen, um die letzte Glut am Schluss vor dem Entsorgen noch zu löschen, ist ebenfalls ein Muss.
In diesem Sinne wünschen wir Euch allen eine unbeschwerte und schöne Grillsaison!